Zuflucht der Dunklen Bruderschaft
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VI. Vom Betragen

1. In der Loge, wenn sie geöffnet ist

Ihr sollt ohne Erlaubnis des Meisters keine geheimen Ausschüsse oder ab gesonderten Verhandlungen pflegen, noch von etwas Ungehörigem oder Unziemlichem sprechen, auch weder dem Meister noch dem Aufseher, noch einem mit dem Meister sprechenden Bruder in die Rede fallen. DESGLEICHEN SOLLT IHR NICHT POSSEN ODER SCHERZ TREIBEN, WÄHREND DIE LOGE MIT ERNSTHAFTEN UND FEIERLICHEN DINGEN BESCHÄFTIGT IST; noch dürft Ihr unter irgendwelchem Vorwand eine ungebührliche Rede führen, sondern Ihr habt Eurem Meister, Euren Aufsehern und Genossen schuldig Achtung zu erweisen und sie in Ehren zu halten.

Wenn Klage einläuft, so soll der schuldig befundene Bruder dem Urteil und der Entscheidung der Loge unterworfen sein, welche der eigentliche und regelmäßige Richter aller solcher Streitigkeiten ist (es sei denn, dass Ihr dan die Große Loge appellieren wollt) und wo sie anhängig gemacht werden müssen; jedoch darf des Bauherrn Werk nicht verzögert werden, in welchem Falle eine ausserordentliche Untersuchung stattfinden mag. Allein Ihr sollt nie in Sachen, welche die Maurerei betreffen, vor bürgerliche Gericht gehen, wenn es der Loge nicht als unumgänglich notwendig einleuchtet.

2. Betragen, wenn die Loge vorüber ist, die Brüder aber noch nicht auseinander gegangen sind

Ihr mögt Euch in unschuldiger Lust ergötzen und Euch einander nach Kräften bewirten. Ihr müsst aber jede Ausschweifung vermeiden und keinen Bruder zwingen, über seine Neigung zu essen und zu trinken, oder ihn am Weggehen hindern, wenn ihn seine Angelegenheiten abrufen. Ihr müsst auch nichts tun oder sagen, was beleidigen oder eine ungezwungene und freie Unterhaltung stören könnte; denn dies würde unsere Eintracht zerrütten und unsere löblichen Absichten vereiteln. Daher dürfen keine Privathändel und Streitigkeiten über die Schwelle der Loge mitgebracht werden, am aller wenigsten Streitigkeiten über Religion oder Nationen oder Staatsverwaltung. DENN WIR GEHÖREN ALS MAURER BLOSS ZU DER OBEN ANGEFÜHRTEN ALLGEMEINEN RELIGION, AUCH SIND WIR VON ALLEN NATIONEN, Zungen, Geschlechtern und Sprachen und sind entschieden gegen politische Erörterungen, welche noch nie zur Wohlfahrt der Loge gereicht haben und nie dazu gereichen werden. Diese Pflicht ist jederzeit streng eingeschärft und befolgt worden, besonders aber seit der Reformation in Britannien oder seit dem Abfall und der Trennung dieser Nationen von der Gemeinschaft mit Rom.

3. Betragen, wenn Brüder zusammen kommen, ohne dass Fremde zugegen sind, doch nicht in einer förmlichen Loge

Ihr sollt einander höflich grüßen, wie man Euch lehren wird, Euch unter einander Bruder nennen, Euch offen gegenseitig dienliche Unterweisung geben, doch ohne bemerkt oder behorcht zu werden und ohne Anmaßung gegeneinander, auch ohne der Achtung zu nahe zutreten, welche jedem Bruder gebührt, wenn er nicht Maurer wäre. Denn obgleich alle Maurer als Brüder miteinander auf gleicher Weise setzwaagengerechter Ebene stehen, so entzieht doch die Maurerei keinem eine Ehre, welche er zuvor besaß. Vielmehr vermehrt sie seine Ehre, besonders wenn er sich um die Brüderschaft wohlverdient gemacht hat, welche Ehre geben, dem Ehre gebührt, und schlechte Sitten vermeiden muss.

4. Betragen in Gegenwart von Fremden, welche nicht Maurer sind

Ihr sollt in Reden und Betragen vorsichtig sein, dass auch der scharfsinnigste Fremde nichts zu entdecken vermöge, was nicht geeignet ist, ihm eröffnet zu werden. Zuweilen müsst Ihr auch ein Gespräch ablenken und es klüglich zur Ehre der Ehrwürdigen Bruderschaft leiten.

5. Betragen zu Hause und in Eurer Nachbarschaft

Ihr sollt handeln, wie es einem sittlichen und weisen Manne geziemt und besonders eurer Familie, Euren Freunden und Nachbarn nichts entdecken, was die Loge betrifft usw., vielmehr weislich Eure eigene und der alten Brüderschaft Ehre in Erwägung ziehen, aus Ursachen, welche hier nicht angeführt werden können. Ihr müsst ferner auf Eure Gesundheit bedacht nehmen und nicht zu spät zusammen und zu lange, nachdem die Logenstunden verflossen sind, vom Hause bleiben, auch Schwelgerei und Trunkenheit vermeiden, damit Eure Familie nicht vernachlässigt oder gekränkt, Ihr selbst aber nicht zur Arbeit unfähig werden möget.

6. Betragen gegen einen fremden Bruder

Ihr sollt ihn vorsichtig prüfen, und zwar so, wie Euch die Klugheit eingeben wird, damit Ihr nicht von einem Unwissenden durch falsche Ansprüche hintergangen werdet. Mit Verachtung und Spott müsst Ihr einen solchen abweisen und Euch in Acht nehmen, ihm den geringsten Wink von Euren Kenntnissen zu geben. Wenn Ihr aber in ihm einen echten wirklichen Bruder entdeckt, so ehrt ihn als einen solchen. Ist er dürftig, so helft ihm, wenn Ihr könnt, oder gebt ihm sonst Anleitung, wie ihm geholfen werden möge. Ihr müsst ihm entweder einige Tage Arbeit geben oder sonst ihn zur Arbeit empfehlen. Ihr seid aber nicht verbunden, über Eurer Vermögen zu tun; nur sollt Ihr einen armen Bruder, welcher ein guter und treuer Mann ist, unter gleichen Umständen jedem andern armen Menschen vorziehen.

Endlich: Alle diese Vorschriften habt Ihr zu befolgen, wie auch diejenigen, welche Euch auf einem anderen Wege kundgemacht werden. Übt brüderliche Liebe, DEN GRUND- UND EWIG KRÖNENDEN SCHLUSSSTEIN, den Kitt und Ruhm der alten Bruderschaft. Vermeidet allen Zank und Streit, alle Lästerungen und Nachreden. Auch erlaubet nicht, dass andere einen rechtschaffenen Bruder verleumden, sondern verteidigt seinen Ruf und leistet ihm alle guten Dienste, soweit es mit Euer Ehre und Wohlfahrt bestehen kann, aber nicht weiter. Tut ein Bruder Euch Unrecht, so sollt Ihr Euch an Eure oder an seine Loge wenden. Von der könnt Ihr an die Vierteljahrs-Versammlung der Großen Loge berufen und von diese an die jährliche Große Loge, wie es das alte löbliche Verfahren unserer Vorväter bei jedem Volke gewesen ist. Gehet aber nie vor Gericht, ausser wenn der Fall nicht anders entschieden werden kann, und gebet geduldig dem ehrlichen Rate des Meisters und Eurer Genossen Gehör, wenn sie EUCH ZURECHT ODER ZU UNRECHT VON EINEM RECHTSSTREITE MIT FREMDEN ABZUHALTEN oder Euch zu bewegen suchen, allen Rechtshändeln ein schnelles Ende zu machen, damit Ihr den Angelegenheiten der Maurerei mit desto mehr Freudigkeit und Erfolg nachdenken könnt. Was aber prozessierende Brüder oder Genossen betrifft, denen sollen der Meister und die Brüder ihre Vermittlung liebreich antragen und soll selbige von den streitenden Brüdern mit Dank angenommen werden. Sollte es aber untunlich sein, sich dem zu fügen, so müssen sie dennoch ihren Prozess oder Rechtshandel ohne Grimm und Erbitterung führen (wie es sonst geschieht)  und nichts sagen und tun, was Erneuerung oder Fortsetzung brüderlicher Liebe und guter Dienste verhindern könnte, damit jedermann den guten Einfluss der Maurerei erkenne, wie alle echten Maurer getan haben vom Anbeginne der Welt und tun werden bis ans Ende aller Zeiten.

Amen, so sei es!

 
   
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