Zuflucht der Dunklen Bruderschaft
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Regeln der Kriegergilde

Kaiserliche Regeln der Kriegergilde


I. Ziel

Die Gilde der Krieger bietet unabhängigen Schwertkämpfern und Söldnern Arbeit und Verträge mit den ansässigen Bürgern. Bürger können die Gilde beauftragen, Kreaturen und Plagen zu beseitigen, Güter auf gefährlichen Routen zu liefern, Tiere für die Arenen zu sammeln und andere Dienste zu erledigen, die von den Gildekämmerern festgelegt werden.


II. Autorität

Die Gilde der Krieger wurde unter Sektion 4 des "Gildengesetzes" gegründet und diese Regeln wurden zuerst unter Potentat Versiduae-Shaie im Jahr 321 der Zweiten Ära bestätigt.


III. Regeln und Verfahren

Jedes Mitglied der Kriegergilde, das ein anderes Mitglied schlägt oder bestiehlt, wird aus der Gilde ausgestoßen. Wieder-Aufnahme liegt im Ermessen der Gildekämmerer.

Bürger, die einen Vertrag mit der Kriegergilde haben,wenden sich bei einem Disput zuerst an den Gildekämmerer, der den Vertrag angenommen hat, und danach an die Behörden jeder Provinz.


IV. Bedingungen für die Mitgliedschaft

Die Gilde erwählt Kandidaten, die stark und gesund sind. Ein Kandidat muss geübt sein mit Langwaffen, Äxten, stumpfen Waffen und Schilden. Gildemitglieder müssen schwere Rüstungen benutzen und instand halten können.


V. Bewerbung um Mitgliedschaft

Kandidaten müssen sich dem Kämmerer des Gildenhauses zur Prüfung und Genehmigung vorstellen.



Anhang A:
Sektionen der Kriegergilde im Vvardenfell Distrikt, Provinz von Morrowind

Die Sektionen in den Städten Ald'ruhn und Balmora wurden in gildeeigenen, unabhängigen Gildenhäusern gegründet. Die Sektion in Sadrith Mora wurde in der vom telvannischen Rat gepachteten Wolfenhalle gegründet. Die Sektion in Vivec wurde im vom Tribunals-Tempel gepachteten Fremdenviertel gegründet.

 
   
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